Winterdienst für Haus und Grundstück
Schnee und Eis verwandeln Gehwege und Zufahrten schnell in eine Gefahrenquelle. HMS Kranenberg GmbH sorgt dafür, dass Ihr Grundstück auch im Winter sicher begehbar bleibt.
Winterdienst als gesetzliche Pflicht
In Deutschland sind Grundstückseigentümer gesetzlich zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Diese Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 BGB sowie aus den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden. Üblicherweise müssen Gehwege werktags zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Wird der Winterdienst vernachlässigt und kommt es dadurch zu einem Sturz, haften Eigentümer oder Hausverwaltung persönlich für entstandene Schäden. Als Vermieter können Eigentümer die Räum- und Streupflicht zwar auf Mieter übertragen, bleiben jedoch für die Kontrolle verantwortlich. Aus diesem Grund übertragen viele Eigentümer und Hausverwaltungen diese Aufgabe an HMS Kranenberg GmbH, um dieser Verantwortung sicher nachzukommen.
Unser Winterdienst in der Übersicht
- Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
- Streuarbeiten bei Glätte und Eisbildung
- Kontrollfahrten bei wechselnder Wetterlage
- Räumung von Parkplätzen und Hofflächen
- Winterdienst nach individuellem Streuplan
- Rufbereitschaft bei akutem Wintereinbruch
Winterdienst von Ihrem Meisterbetrieb
Wir sind für Sie da
HMS – Kranenberg GmbH
Stuttgarter Straße 3
73525 Schwäbisch Gmünd
Herr Christian Kranenberg
Telefon: +49 7171 870 674
Telefax: +49 7171 870 684
E-Mail: info@hms-kranenberg.de