Winterdienst für Haus und Grundstück

Schnee und Eis verwandeln Gehwege und Zufahrten schnell in eine Gefahrenquelle. HMS Kranenberg GmbH sorgt dafür, dass Ihr Grundstück auch im Winter sicher begehbar bleibt.

Winterdienst als gesetzliche Pflicht

In Deutschland sind Grundstückseigentümer gesetzlich zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Diese Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 BGB sowie aus den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden. Üblicherweise müssen Gehwege werktags zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Wird der Winterdienst vernachlässigt und kommt es dadurch zu einem Sturz, haften Eigentümer oder Hausverwaltung persönlich für entstandene Schäden. Als Vermieter können Eigentümer die Räum- und Streupflicht zwar auf Mieter übertragen, bleiben jedoch für die Kontrolle verantwortlich. Aus diesem Grund übertragen viele Eigentümer und Hausverwaltungen diese Aufgabe an HMS Kranenberg GmbH, um dieser Verantwortung sicher nachzukommen.

Unser Winterdienst in der Übersicht

HMS Kranenberg GmbH übernimmt für Sie diese Aufgabe rund um Ihre Immobilie. Egal ob Gehweg, Zufahrt, Parkplatz oder Hoffläche, wir sorgen zuverlässig für Sicherheit bei Schnee und Glätte.

Winterdienst von Ihrem Meisterbetrieb

Als Meisterbetrieb steht bei HMS Kranenberg GmbH Zuverlässigkeit an erster Stelle, auch in den frühen Morgenstunden. Wir übernehmen diesen Service als Teil einer ganzheitlichen Objektbetreuung, damit Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Wir sind für Sie da

HMS – Kranenberg GmbH
Stuttgarter Straße 3
73525 Schwäbisch Gmünd

Herr Christian Kranenberg
Telefon: +49 7171 870 674
Telefax: +49 7171 870 684

E-Mail: info@hms-kranenberg.de